B2-Bootsordnung

Clubboot – Ordnung

  • Der SSC ist Eigentümer folgender Vereins-Boote:
    • Die Zusammensetzung ist am schwarzen Brett veröffentlicht (siehe auch Tabelle am Ende der Seite)
  • Für die Betreuung dieser Vereinsboote gilt:
    • Für jedes Vereinsboot ist ein „Bootsbetreuer * “ zuständig. Er wird vom Erweiterten Vorstand
      bestimmt und ist der Ansprechpartner für alle, das jeweilige Boot betreffende, Angelegenheiten.
  • Für die Nutzung des SSC Trainings- und Sicherungs-Bootes gilt:
    • Grundsätzlich berechtigt sind die SSC Wettfahrtleiter und die vom SSC Vorstand benannten SSC
      Trainer. Sie sind auch berechtigt, anderen SSC Mitgliedern eine zweckgebundene Nutzung des
      Bootes zu gestatten und sie dafür einzuweisen. Dabei gilt, daß jeder Nutzer im Besitz eines
      Bootsführerscheines sein muß. Eine Liste der aktuell berechtigten Bootsführer ist im
      Logbuchordner abgelegt.
    • Es darf nur für einen der folgenden 3 Zwecke genutzt werden:
      • T Trainingseinsatz:
        Das sind alle Einsätze, die erforderlich sind, um auf dern Schliersee Segel- Trainings- und Schulungs-Veranstaltungen vorzubereiten, durchzuführen und abzusichern.
      • R Regattaunterstützung:
        Das sind alle Einsätze, die erforderlich sind, um auf dern Schliersee Segelregatten vorzubereiten, durchzuführen und abzusichern, also auch Einsätze zum Auslegen und Einholen von Regatta Tonnen und zum Schleppen von Regattabooten.
      • H Hilfseinsatz:
        Das sind alle Einsätze, die erforderlich sind, um auf dem Schliersee Unterstützung zu leisten bei Notfällen, bei Arbeiten an den SSC Clubanlagen und bei begründetem Bedarf Dritter (Gemeinde, Fischer, …).
    • Jede Nutzung ist vom jeweiligen Skipper im zugehörigen Logbuch (in der SSC Hütte) zu dokumentieren. Schäden die bei der Nutzung festgestellt/ verursacht werden sind einzutragen.
  • Für die Nutzung der SSC Segel Boote gilt:
    • Sie dürfen von SSC Mitgliedern genutzt werden, die einen Bootsführerschein besitzen und/oder eingewiesen wurden.
    • Die Nutzung der Jüngsten Segeljollen (Optimisten) bestimmt der für das jeweilige Training zuständige SSC- Jugendleiter, dabei darf er SSC Mitgliedern mit SSC Jüngstensgelschein die Optinutzung auch ohne Begleitboot gestatten.
    • Jede Nutzung ist vom jeweiligen Skipper im zugehörigen Logbuch (in der SSC Hütte) zu dokumentieren. Schäden die bei der Nutzung festgestellt/verursacht werden sind einzutragen.
    • Für jede Nutzung kann der Erweiterte Vorstand eine Nutzungsgebühr festlegen.
      Hinweis : Festgelegt wurde am 4.4.2016 , dass jede Ausleihe mit einer Nutzungsgebühr in Höhe von 5.- € bis maximal 50.- € pro Saison bewertet wird. Das Geld wird anhand des verpflichtenden Logbucheintrags am Ende der Saison von den Kursteilnehmern per Rechnung durch den Kassier erhoben.
    • Ansprechpartner für die Ausleihe während des Optitrainings ist die Trainerin Karin Marchart.
    • Ansprechpartner darüber hinaus ist der Bootswart: Ralf Grünig Tel.: 0171-4088484
    • Die aktuelle Club-Bootflotte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Vereinsboote des SSC

NameTypBemerkung
MB-132MotorbootStart-/Trainerboot
BeniOptimistLeihgabe Seitz
LeniOptimistLeihgabe Seitz
NessiOptimistSSC-Vereinsboot
SpeziOptimistSSC-Vereinsboot
SputnikOptimistSSC-Vereinsboot
FöhnanderlOptimistSSC-Vereinsboot
KnallfroschLaserSSC-Vereinsboot
UndaLaserLeihgabe Wieberger
Verantwortlicher Ansprechpartner für die Boote (Bootswart): Ralf Grünig (Tel.: 0171-4088484)

Die aktuelle Zusammensetzung der Clubbootflotte, eventuelle Nutzungsgebühren und der Clubboot-Ansprechpartner sind auch am Schwarzen Brett an der SSC-Hütte veröffentlicht.