Entwurf einer neuen Gebührenordnung

Antrag zur Änderung der Gebührenordnung zum 01.04.2016

a)    Antrag des Erweiterten Vorstands des SSC vom 12.01.2016: Die Gebührenordnung vom 10.08.2012 wird aufgehoben und durch die Gebührenordnung vom 12.01.2016  ersetzt.

b)    Begründung:

  •   Die Aufnahmegebühren bleiben mit einer Ausnahme unverändert: Der Begriff „Fördermitglied Lebenspartner“ wird ersatzlos aus der Gebührenordnung gestrichen. Er ist kein Bestandteil der Satzung.
  • Die Mitgliedsgebühren bleiben unverändert. Der Begriff „Fördermitglied Lebenspartner“ wird ersatzlos gestrichen. (siehe oben)
  • Die Liegeplatzgebühren für Einhand- und Zweimannboote auf dem Platz bleiben unverändert. Ebenso der Gastbootsliegeplatz.
  • Der Bootsliegeplatz-Regal für Optis und jetzt grundsätzlich auch für Surfbretter wird von 30.- auf 50.- € /Saison und Regalfach angehoben.
    Grund: Es geht bei der Gebühr nicht allein um die beanspruchte Liegeplatzfläche für das Boot, sondern auch um den Nutzungsanspruch an der gesamten Infrastruktur.
  • Die Standplatzgebühr für Anhänger bleibt in gleicher Höhe.
  • Der Bootsliegeplatz „Boje“ wird als ganzer Betrag ausgewiesen, in dem die Nutzungsgebühr der Seenverwaltung enthalten ist. Er wird mit 330.- € / Saison festgesetzt.

 

2-A2-Gebührenordnung-Entwurf2016-001