Platzordnung für das Clubgelände des Schlierseer Segel-Club e. V.
- Grundlage dieser Platzordnung ist unser Bestreben, möglichst wenig ordnen und regulieren zu müssen! Dies ist immer dann erfolgversprechend, wenn jeder, der das Clubgelände des SSC benützt, sich darauf besinnt, daß mit gegenseitiger Rücksichtnahme, menschlichem Anstand und etwas Sinn für den praktischen Umweltschutz, gar nicht mehr viel reglementiert werden muß! Zum besseren allgemeinen Verständnis, wollen wir hier einige Grundsätze herausstellen:
- Zugang zum SSC-Gelände haben nur Mitglieder des SSC und befristet Mieter eines Gastliegeplatzes. Gäste sehen wir sehr gerne, aber nur in Begleitung eines SSC-Mitglieds!
- Zum Beginn der Segelsaison gibt der Platzwart die Einteilung der Liegeplätze für die jeweilige Saison bekannt. Die Einteilung wird aufgrund der gültigen "Regelung zur Vergabe von Liegeplätze" des SSC vorgenommen. Sie wird veröffentlicht durch den Anschlag an der Clubhütte.
- Grundsätzlich ist die Benutzung des Liegeplatzes nur in der Zeit vom 01.04. bis zum 15.11. jeden Jahres gestattet. In den Wintermonaten ist das Gelände frei von Booten, Anhängern und sonstigem Zubehör zu halten. Dies gilt auch für das sog. Laser-/Opti-Regal.
- Während der Saison ist jedes Schiff auf einem funktionstüchtigen Slipwagen vor der zugeteilten Platznummer so abzustellen, daß das Schiff bei den notwendigen Mäharbeiten problemlos bewegt werden kann.
- Mit Ausnahme bei den Regatta-Seglern und bei den Gastliegeplätzen sind die Bootsanhänger auch im Sommer grundsätzlich nicht auf dem SSC-Gelände abzustellen! Über Ausnahmen (Anhänger mit Box) entscheidet der Platzwart. Das Abstellen der Anhänger ist dann gebührenpflichtig!
- Der Slipwagen eines zu Wasser gelassenen Bootes ist immer umgehend auf den eigenen Liegeplatz zurückzubringen!
- Das An- und Ablegen ist ein zeitlich befristeter Vorgang. Bitte lassen Sie Ihre Schiffe am Steg nicht unbeobachtet für längere Zeit (z. B. in der Mittagspause) liegen. Ein An- und Ablegen muß jeder Zeit möglich sein!
- Die Benutzung des SSC-Geländes zum Baden kann nur mit besonderer Rücksichtnahme auf den Segelsport beibehalten bleiben. Dies gilt vor allem für den Bereich der Slipanlage! Segelboote haben hier zu Wasser und zu Land jederzeit absoluten Vorrang! Die Schwimmstege sind ausschließlich den an- und abfahrenden Seglern freigegeben. Sonnenbaden ist hier ausdrücklich untersagt. Der Weg zwischen Slip und Schwimmsteg ist immer begehbar zu halten!
- Der Einsatz von Reinigungsmitteln zur Bootsreinigung ist in einer Entfernung, näher als 20 m vom Ufer untersagt! Darüber hinaus ist er auf das unbedingt unvermeidliche Maß zu reduzieren.
- Wir bitten dringend auf das Mitbringen von Hunden oder Haustieren jedweder Art zu verzichten!
Die Platzordnung des SSC tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist für alle Mitglieder und Gäste des SSC verbindlich einzuhalten. Sie wurde vom Vereinsausschuß am 19.03.1996 beschlossen und gilt bis zu ihrem Widerruf.